§ 35 DGÜW-V

Alte FassungIn Kraft seit 05.11.2004

2. Hauptstück

Überwachungsmaßnahmen für Dampfkessel

Allgemeines

§ 35

Die wiederkehrenden Untersuchungen und Überprüfungen an Dampfkesseln umfassen folgende Überwachungsmaßnahmen:

  1. 1. äußere Untersuchung,
  2. 2. innere Untersuchung,
  3. 3. Druckprüfung,
  4. 4. Dichtheitsprüfung.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)