§ 34a PStG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2010

Partnerschaftsurkunde

§ 34a.

Die Partnerschaftsurkunde hat zu enthalten

  1. 1. die Nachnamen und die Vornamen der Partner, ihre Familien- oder Nachnamen vor der Begründung der eingetragenen Partnerschaft, ihren Wohnort, den Tag, den Ort und die Eintragung ihrer Geburt sowie die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft;
  2. 2. den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft sowie die Bezeichnung der Behörde und den Namen des Beamten vor dem die Begründung erfolgte;
  3. 3. an der für Vermerke vorgesehenen Stelle die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft.

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2025

Gesetzesnummer

10005556

Dokumentnummer

NOR40113219

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