Theoretische Prüfung für Berufs-Hubschrauberpiloten
§ 34
§ 34. Inhalt der theoretischen Prüfung für Berufs-Hubschrauberpiloten sind die in § 27 genannten Gegenstände in dem Umfang, wie sie für Berufs-Hubschrauberpiloten von Bedeutung sind.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)