Firmenbuchabfrage
§ 34.
Nach Maßgabe der technischen und personellen Möglichkeiten ist jedermann zur Einzelabfrage aus dem Firmenbuch mittels automationsunterstützter Datenübermittlung befugt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Firmenbuchabfrage
§ 34.
Nach Maßgabe der technischen und personellen Möglichkeiten ist jedermann zur Einzelabfrage aus dem Firmenbuch mittels automationsunterstützter Datenübermittlung befugt.
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