§ 33 VerG

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2008

Zu Abs. 5: Der Echtbetrieb des Zentralen Vereinsregisters wird am 1.1.2006 aufgenommen (vgl. § 17 VerGV, BGBl. II Nr. 60/2005).

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

§ 33.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft, gleichzeitig tritt das Vereinsgesetz 1951, BGBl. Nr. 233/1951, außer Kraft.

(2) Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes anhängige Verfahren sind nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes 1951 zu Ende zu führen.

(3) Vereinsstatuten der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vereine sind - soweit erforderlich - bis spätestens 30. Juni 2006 an die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes anzupassen.

(4) Die Bestimmungen über die Rechnungslegung (§ 21) und über die qualifizierte Rechnungslegung für große Vereine (§ 22) sind erstmalig auf Rechnungsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2002 beginnen. Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale gemäß § 22 Abs. 1 und 2 treten ein, wenn diese Merkmale an den beiden dem 1. Jänner 2005 vorangehenden Abschlussstichtagen zutreffen; hat ein Verein ein vom Kalenderjahr abweichendes Rechnungsjahr (§ 21 Abs. 1 letzter Satz), entsprechend später.

(5) § 19 in der Fassung des Artikels 6 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 10/2004 tritt mit 1. März 2004 in Kraft. Die §§ 18 Abs. 3 und 31 Z 4 lit. e in der Fassung des Artikels 6 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 10/2004 treten drei Monate nach dem durch Verordnung des Bundesministers für Inneres gemäß § 19 Abs. 4 festzulegenden Zeitpunkt der Aufnahme des Echtbetriebes des Zentralen Vereinsregisters in Kraft.

(6) § 22 Abs. 1 und 2 und § 24 Abs. 4 in der Fassung des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2005 (Anm.: richtig: in der Fassung BGBl. I Nr. 124/2005), treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(7) Die §§ 17 Abs. 1 und 9, 18 Abs. 4 und 19 Abs. 1 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 45/2008 treten mit 1. Juli 2008 in Kraft. § 19 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 124/2005 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2008 außer Kraft.

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