Elfter Abschnitt
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 33
(1) § 33.Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Juli 1974 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vor dessen Inkrafttreten erlassen werden; sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem in Kraft.
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