Bezeichnung bereits bestehender land- und forstwirtschaftlicher
Bundeslehranstalten
§ 33
§ 33. Die öffentliche Land- und forstwirtschaftliche berufspädagogische Akademie und das öffentliche Land- und forstwirtschaftliche berufspädagogische Institut in Wien-Ober-St. Veit bilden eine Lehranstalt mit der Bezeichnung „Bundesseminar für das land- und forstwirtschaftliche Bildungswesen in Wien''.
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