§ 33 ARG

Alte FassungIn Kraft seit 29.3.1991

Inkrafttreten

§ 33

(1) § 33.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1984 in Kraft.

(1a) § 17 Abs. 1 letzter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 158/1991 tritt mit 31. März 1991 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Tag in Kraft gesetzt werden.

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