Zum Bezugszeitraum vgl. § 46 Abs. 5
Stellungnahme
§ 32.
Jedermann kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab dem Beginn der öffentlichen Auflage zum Vorhaben eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Zuletzt aktualisiert am
19.04.2021
Gesetzesnummer
10010767
Dokumentnummer
NOR12136705
alte Dokumentnummer
N8199330538J
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