§ 32 ÖSG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2008

In-Kraft-Treten und Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 32

(1) (Anm.: Durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 82, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)

(2) Die §§ 2, 4 bis 7, 14 und 18 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) Die übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

(4) Verordnungen und Entscheidungen nach diesem Bundesgesetz können bereits vor den in Abs. 1 und 2 genannten Zeitpunkten ergehen, werden jedoch erst mit dem In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt der Bestimmungen auf die sich diese Handlungen beziehen wirksam.

(5) (Anm.: Durch Art. 2 § 2 Abs. 1 Z 27, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)