§ 32 ASGG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1987

S. auch P VII des Einführungserlasses zum ASGG, JABl. Nr. 52/1986

Entschädigung

§ 32

§ 32. Fachkundige Laienrichter haben Anspruch auf Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten sowie auf Entschädigung für Zeitversäumnis entsprechend den für Zeugen geltenden Bestimmungen des GebAG 1975, BGBl. Nr. 136, wobei sich der in dessen § 18 Abs. 2 jeweils genannte Betrag um die Hälfte erhöht.

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