§ 32 AFG

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.1999

Inkrafttreten

§ 32.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Februar 1999 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit 1. März 1999 in Kraft gesetzt werden.

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