Elektronische Gesundheitsakte (ELGA)
§ 31d.
Der Hauptverband hat sich an der Einführung und Umsetzung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) zu beteiligen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Elektronische Gesundheitsakte (ELGA)
§ 31d.
Der Hauptverband hat sich an der Einführung und Umsetzung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) zu beteiligen.
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