§ 31 AFV

Alte FassungIn Kraft seit 13.2.2002

Bewilligungsverfahren für Bakensender

§ 31

§ 31. Dem Antrag ist eine technische Beschreibung des Bakensenders sowie ein technisches Zusatzblatt anzuschließen, aus welchem die zu übertragenden Informationen sowie die nachstehenden Daten hervorgehen:

Vorschlag für die Bildung eines Rufzeichens

Standort

Geographische Koordinaten (auf Sekunden)

Seehöhe (m)

Antennenhöhe (m)

Polarisation

Antennengewinn (dB)

Azimut (Grad)

Öffnungswinkel (Grad)

Sendefrequenz (MHz)/Kanalbezeichnung

Bezeichnung der Aussendung (Bandbreite und Sendeart)

Sendeleistung/Strahlungsleistung (W)

Kabeldämpfung (dB)

Fernsteuer-Empfänger: Frequenz/Sendeart

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