§ 30.
Diese Verordnung tritt sechs Monate nach dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Diese Verordnung tritt sechs Monate nach dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
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