Förderungsmaßnahmen
§ 2b
Die Richtlinien über die Vergabe von Förderungen des Bundes für Unternehmen haben Förderungen nur für Unternehmen vorzusehen, die das Gleichbehandlungsgesetz beachten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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