Spezifische Zugriffsberechtigungen
§ 2.
(1) Die Speicherung von Daten im zentralen Impfregister oder die Verarbeitung der im zentralen Impfregister gespeicherten Daten ohne spezifische Zugriffsberechtigung ist unzulässig.
(2) Eine spezifische Zugriffsberechtigung auf die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten haben
- 1. eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter gemäß § 2 Z 18 GTelG 2012 lesend und schreibend
- a) zur Speicherung, Berichtigung, Stornierung, Nachtragung und Vidierung der in § 24c Abs. 2 bis Abs. 4 GTelG 2012 genannten Daten im zentralen Impfregister unter Berücksichtigung der jeweiligen Berufsrechte,
- b) auf die zusammenfassende Darstellung der im zentralen Impfregister gespeicherten Daten gemäß § 24d Abs. 2 Z 1 GTelG 2012,
- c) auf die auf Basis dokumentierter Impfungen und des jeweils aktuellen Impfplans Österreich erstellten persönlichen Impfkalender gemäß § 24d Abs. 2 Z 2 GTelG 2012,
- d) für die Abrechnung im Rahmen von Impfprogrammen sowie deren Überprüfung gemäß § 24d Abs. 2 Z 6 GTelG 2012,
- 2. Apotheken gemäß § 1 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907 lesend und schreibend
- a) auf die zusammenfassende Darstellung der im zentralen Impfregister gespeicherten Daten gemäß § 24d Abs. 2 Z 1 GTelG 2012,
- b) auf die auf Basis dokumentierter Impfungen und des jeweils aktuellen Impfplans Österreich erstellten persönlichen Impfkalender gemäß § 24d Abs. 2 Z 2 GTelG 2012,
- c) zur Nachtragung und Vidierung gemäß § 24c Abs. 4 GTelG 2012 der in § 24c Abs. 2 Z 1 genannten Daten im zentralen Impfregister und
- d) zur Berichtigung oder Stornierung der von ihnen nachgetragenen Impfungen gemäß lit. c,
- 3. die ELGA-Ombudsstelle lesend zur Wahrnehmung der Rechte der Bürger/innen gemäß § 24e Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 18 Z 1 und § 24e Abs. 8 GTelG 2012,
- 4. die eHealth-Servicestelle lesend und schreibend zur Wahrnehmung der Rechte der Bürger/innen gemäß § 24e Abs. 3 und § 24e Abs. 8 GTelG 2012 und zu Zwecken des Datenqualitätsmanagements gemäß § 24h GTelG 2012,
- 5. der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister lesend und schreibend
- a) für Auswertungen der im zentralen Impfregister gespeicherten Daten gemäß § 24g GTelG 2012,
- b) für die Verarbeitung von gemäß § 24e Abs. 6 GTelG 2012 übermittelten Daten,
- c) für die Abrechnung im Rahmen von Impfprogrammen sowie deren Überprüfung gemäß § 24d Abs. 2 Z 6 GTelG 2012 und
- d) für das Löschen der im zentralen Impfregister gespeicherten Daten gemäß § 24c Abs. 5 GTelG 2012,
- 6. die Landeshauptleute und die Bezirksverwaltungsbehörden in ihrem jeweiligen gesetzlichen Wirkungsbereich lesend für die Abrechnung im Rahmen von Impfprogrammen sowie deren Überprüfung gemäß § 24d Abs. 2 Z 6 GTelG 2012 und für Auswertungen der im zentralen Impfregister gespeicherten Daten gemäß § 24g GTelG 2012,
- 7. die bei Bezirksverwaltungsbehörden tätigen Amtsärztinnen oder Amtsärzte lesend und schreibend zur Berichtigung von im zentralen Impfregister gespeicherten Daten gemäß § 24e Abs. 4 GTelG 2012,
- 8. die Verantwortlichen gemäß § 24b Abs. 1 GTelG 2012 lesend und schreibend für Betrieb, Wartung und technische Weiterentwicklung des eImpfpasses sowie zur Wahrnehmung des Rechts auf Mitteilung gemäß Art. 19 DSGVO im Sinne des § 24e Abs. 4 GTelG 2012 und für Erinnerungen gemäß § 24d Abs. 2 Z 3,
- 9. die Österreichische Gesundheitskasse, die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau sowie die Rechtsträger von Krankenfürsorgeeinrichtungen lesend für die Abrechnung im Rahmen von Impfprogrammen sowie deren Überprüfung gemäß § 24d Abs. 2 Z 6 GTelG 2012 sowie
- 10. die Gesundheitsberatung 1450 gemäß § 2 Z 10 lit. g lesend
- a) auf die zusammenfassende Darstellung der im zentralen Impfregister gespeicherten Daten gemäß § 24d Abs. 2 Z 1 GTelG 2012 sowie
- b) auf die auf Basis dokumentierter Impfungen und des jeweils aktuellen Impfplans Österreich erstellten persönlichen Impfkalender gemäß § 24d Abs. 2 Z 2 GTelG 2012.
Schlagworte
Bürgerin
Zuletzt aktualisiert am
03.02.2025
Gesetzesnummer
20012724
Dokumentnummer
NOR40266207
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