Verfahrensablauf
§ 2
§ 2. Die Meldepflichten haben die Meldesätze an das EDI (Electronic Data Interchange)-Mailbox-System mit der Adresse ATBWA zu übermitteln. Nach der Übernahme der Meldesätze durch die FMA erfolgt keine explizite Empfangsbestätigung. Die Meldepflichtigen erhalten von der FMA nur im Fehlerfall einen Bericht mit Hinweisen zur Behebung des Problems.
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