Führung des Wochenberichtsblattes
§ 2.
Für jeden Jugendlichen ist vom Dienstgeber oder dessen Bevollmächtigten ein Wochenberichtsblatt über die Lenkzeiten nach dem Muster der Anlage in zweifacher Ausführung zu führen.
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2023
Gesetzesnummer
10008633
Dokumentnummer
NOR12102685
alte Dokumentnummer
N6198710040Y
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