Aufgaben
§ 2.
Die Wirtschaftsrechtskommission hat folgende Aufgaben:
- 1. Beratung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten bei der Erstellung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, für die der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zuständig ist;
- 2. Abgabe von Stellungnahmen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen sowie zu Vorhaben der Europäischen Union oder anderer internationaler Organisationen, die zumindest auch den Wirkungsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten berühren;
- 3. Erstellung von Gutachten an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zu Fragen der Rechtsvereinfachung, Rechtsbereinigung und Rechtsverbesserung sowie zur Abschätzung der Folgen bestehender oder neu zu erlassender Vorschriften für den Wirtschaftsstandort Österreich.
Schlagworte
Gesetzesentwurf
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018
Gesetzesnummer
10001557
Dokumentnummer
NOR12017151
alte Dokumentnummer
N1199910196E
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