§ 2 Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Tschechischen Republik

Alte FassungIn Kraft seit 17.2.2024

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 16. April 2024 außer Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2024

Gesetzesnummer

20012379

Dokumentnummer

NOR40260372

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