§ 2 Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2019/20

Alte FassungIn Kraft seit 22.4.2020

Ende des Unterrichtsjahres

§ 2.

Für die letzte Schulstufe von mittleren Schulen gemäß § 1 Abs. 1 endet das Unterrichtsjahr 2019/20 zum am 16. März 2020 durch die Schulbehörde verordneten Zeitpunkt. Für die letzte Schulstufe von höheren Schulen gemäß § 1 Abs. 1 endet das Unterrichtsjahr 2019/20 am 3. Mai 2020. Die Schülerinnen und Schüler bleiben Schülerinnen und Schüler der Schule bis zum Sonntag vor Beginn der Klausurprüfung.

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2020

Gesetzesnummer

20011135

Dokumentnummer

NOR40222799

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