§ 2.
Die wissenschaftliche Leitung des „Lehrganges für den Unternehmernachwuchs“ am Hernstein International Management Institute hat Absolventinnen dieses Lehrganges nach erfolgreicher Ablegung der im Unterrichtsplan vorgesehenen Abschlußprüfung die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin“ und Absolventen dieses Lehrganges nach erfolgreicher Ablegung der im Unterrichtsplan vorgesehenen Abschlußprüfung die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Unternehmensleiter“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025
Gesetzesnummer
10009984
Dokumentnummer
NOR12125914
alte Dokumentnummer
N7199548814J
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