§ 2.
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des viersemestrigen Lehrganges “Projektmanagement - Bau" hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad “Master of Science (PM - Bau)", abgekürzt “MSc", zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2025
Gesetzesnummer
20002928
Dokumentnummer
NOR40045092
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