§ 2
Die Mitglieder der Rechtsanwaltsprüfungskommission und der Notariatsprüfungskommission erhalten für ihre Tätigkeit bei den Prüfungen je Prüfungswerber folgende Vergütungen:
- 1. Für eine Teilprüfung der Notariatsprüfung oder eine Rechtsanwaltsprüfung nach Art. V Z 5 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 21/1993:
- Vorsitzende, die schriftlich und mündlich prüfen,143 Euro;
- Vorsitzende, die nur mündlich prüfen,83 Euro;
- sonstige Mitglieder, die schriftlich und mündlich prüfen, 116 Euro;
- sonstige Mitglieder, die nur mündlich prüfen, 58 Euro;
- 2. für eine Rechtsanwaltsprüfung, eine Eignungsprüfung nach dem EIRAG oder eine Prüfung nach § 13 ABAG:
- Vorsitzende, die schriftlich und mündlich prüfen, 176 Euro;
- Vorsitzende, die nur mündlich prüfen, 105 Euro;
- sonstige Mitglieder, die schriftlich und mündlich prüfen,149 Euro;
- sonstige Mitglieder, die nur mündlich prüfen, 72 Euro;
- Vorsitzende42 Euro;
- sonstige Mitglieder30 Euro.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)