Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 130/2013).
§ 2.
Diese Verordnung ist auf Verfahren anzuwenden, die auf Grund einer nach Kundmachung dieser Verordnung bei der Unabhängigen Heilmittelkommission erhobenen Beschwerde eingeleitet wurden.
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2025
Gesetzesnummer
20003477
Dokumentnummer
NOR40054146
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