Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2002 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3, BGBl. I Nr. 48/1997). Der Studienplan für das Diplomstudium der Ernährungswissenschaften an der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien ist mit 1. Oktober 1997 in Kraft getreten.
Kombination
§ 2.
Das Studium des Studienversuches Ernährungswissenschaften ist mit dem Studium der erforderlichen Hilfs- und Ergänzungsfächer zu kombinieren.
Schlagworte
Hilfsfach
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2025
Gesetzesnummer
10009696
Dokumentnummer
NOR12122566
alte Dokumentnummer
N7198910490X
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