§ 2 Studienordnung für den Studienversuch Angewandte Informatik

Alte FassungIn Kraft seit 30.1.1991

Tritt mit Inkrafttreten des Studienplanes für die Studienrichtung Informatik, Studienzweig Angewandte Informatik, an der Universität Klagenfurt, spätestens aber mit 30. September 1995 außer Kraft (vgl. § 7 Abs. 2, BGBl. Nr. 414/1992 idF BGBl. Nr. 774/1994).

Einrichtung

§ 2.

Das an der Universität für Bildungswissenschaften Klagenfurt beginnend mit dem Studienjahr 1986/87 für die Dauer von neun Semestern eingerichtete Studium der Angewandten Informatik wird in der Fassung dieser Verordnung bis zum Ablauf des Sommersemesters 1994/95 verlängert.

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2025

Gesetzesnummer

10009586

Dokumentnummer

NOR12121509

alte Dokumentnummer

N7198520128J

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