Tritt mit Inkrafttreten des Studienplanes für die Studienrichtung Informatik, Studienzweig Angewandte Informatik, an der Universität Klagenfurt, spätestens aber mit 30. September 1995 außer Kraft (vgl. § 7 Abs. 2, BGBl. Nr. 414/1992 idF BGBl. Nr. 774/1994).
Einrichtung
§ 2.
Das an der Universität für Bildungswissenschaften Klagenfurt beginnend mit dem Studienjahr 1986/87 für die Dauer von neun Semestern eingerichtete Studium der Angewandten Informatik wird in der Fassung dieser Verordnung bis zum Ablauf des Sommersemesters 1994/95 verlängert.
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2025
Gesetzesnummer
10009586
Dokumentnummer
NOR12121509
alte Dokumentnummer
N7198520128J
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