§ 2 Steuerliches Euro-Begleitgesetz

Alte FassungIn Kraft seit 15.8.1998

Verbot der Bildung von Rückstellungen

§ 2.

Rückstellungen im Zusammenhang mit Aufwendungen für die Währungsumstellung auf den Euro dürfen nicht gebildet werden.

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2018

Gesetzesnummer

10005125

Dokumentnummer

NOR12056736

alte Dokumentnummer

N3199812824U

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