Berufsprofil
§ 2.
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Erkennen und fachliche Einordnung von steuer-, sozial- und sonstigen abgabenrechtlichen Sachverhalten.
- 2. Sachverhalte der Einkommensteuer beurteilen, in den entsprechenden Formularen der Einkommensteuer erfassen und auf Richtigkeit kontrollieren.
- 3. Sachverhalte der Umsatzsteuer beurteilen, in der Umsatzsteuervoranmeldung und –erklärung erfassen und auf Richtigkeit kontrollieren. Wissen über Belegwesen und Nachweispflichten (zB Rechnungsmerkmale; Ausfuhrnachweise) auf praktische Fallstellungen anwenden.
- 4. Sachverhalte der Körperschaftsteuer beurteilen und in den entsprechenden Formularen der Körperschaftsteuer erfassen und auf Richtigkeit kontrollieren.
- 5. Sachverhalte der Lohn- und Gehaltsverrechnung nach arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Kriterien beurteilen, erfassen und kontrollieren. Lohnkonten führen, entsprechende Formulare (insbesondere Beitragsgrundlagennachweis) ausfüllen und Meldeverpflichtungen gegenüber Behörden wahrnehmen.
- 6. IT-Verfahren (zB FinanzOnline, ELDA) und Informationsquellen (zB Rechts- und Literaturdatenbanken) für steuer-, arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen kennen und auf praktische Fallstellungen anwenden können. Abläufe von Steuerverfahren und deren Fristen kennen und auf praktische Fallstellungen anwenden.
- 7. Sachverhalte im Rechnungswesen erkennen, beurteilen und erfassen. Abbildung von Geschäftsfällen in den Büchern (doppelte Buchhaltung, Einnahmen- Ausgabenrechnung).
- 8. Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen.
- 9. Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.
- 10. Mitarbeit an der Beurteilung und Auswertung betriebswirtschaftlicher Sachverhalte aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen.
Schlagworte
Lohnverrechnung, Rechtsdatenbank, Einnahmenrechnung, Informationssystem
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2020
Gesetzesnummer
20007267
Dokumentnummer
NOR40128554
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