Erhebungsmerkmale, Statistische Einheiten
§ 2.
Es sind folgende Merkmale der erwerbstätigen Angehörigen privater Haushalte, die gemäß § 6 und § 7 Abs. 2 bis 5 der Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung 2010 (EWStV 2010), BGBl. II Nr. 111/2010, als Stichprobenhaushalte ausgewählt wurden, zu erheben:
- 1. Variable Arbeitszeit,
- 2. Möglichkeit, Freistunden zu nehmen,
- 3. Möglichkeit, Urlaub zu nehmen,
- 4. Erwartete Flexibilität der Arbeitszeit,
- 5. Verfügbarkeit für die Arbeit in der Freizeit,
- 6. Erfassung der Anwesenheit oder der Arbeitszeit,
- 7. Arbeit unter Zeitdruck,
- 8. Arbeitsautonomie,
- 9. Hauptarbeitsplatz,
- 1 0.Fahrtzeit,
- 11. Arbeit an anderen Arbeitsplätzen.
Zuletzt aktualisiert am
29.01.2019
Gesetzesnummer
20010558
Dokumentnummer
NOR40212253
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