§ 2 Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen

Alte FassungIn Kraft seit 20.12.2013

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Jänner 2011 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.

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