Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Skibautechnik ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Auswählen, Annehmen, Prüfen (zB Holzfeuchtemessungen) auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe,
- 2. Laden der Bestückungswagen mit den notwendigen Zwischenprodukten wie zB Laufflächen, Holzkerne, Glasfasermatten, Stahlkanten, Deko-Folien sowie Einlegen der Zwischenprodukte in die Pressformen und Vorbereiten zur Pressung,
- 3. Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsmaschinen und -anlagen zur Skiherstellung,
- 4. Finalisieren der Ski durch Bedrucken und Montieren der Skispitzen,
- 5. Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität sowie materialgerechtes Verpacken und Lagern der Produkte,
- 6. Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Produktionsmaschinen und -anlagen,
- 7. Ausführen aller Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und der einschlägigen Umweltstandards.
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