§ 2 SEV 1998

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1998

Bezeichnung der erweiterten Sektoren

§ 2.

Unternehmen der nachstehend angeführten Sektoren, die unter die jeweiligen Gruppen, Abteilungen bzw. Klassen des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.1), ABl. Nr. L 293/1 vom 24. Oktober 1990 fallen, können sich freiwillig an dem System zur Bewertung und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes gemäß dieser Verordnung beteiligen:

Sektor NACE Rev.1

1. Eisenbahnen Gruppe 60.1

2. Flugverkehr Gruppen 62.1, 62.2

3. Schiffahrt Abteilung 61

4. Frachtumschlag und Lagerei im

Eisenbahnverkehr, im Flugverkehr sowie in

der Schiffahrt Gruppe 63.1

5. Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für

den Eisenbahnverkehr, den Flugverkehr und

die Schiffahrt Gruppe 63.2

6. Personen- und Güterbeförderung im

Straßen- und Landverkehr Klassen 60.21,

60.23, 60.24

7. Speditionen Gruppe 63.4

8. Zentral- und Universalbanken,

Spezialkreditinstitute Gruppe 65.1,

Klasse 65.22

9. Baugewerbe Abteilung 45

10. Handel, Instandhaltung und Reparatur

von Kraftfahrzeugen Gruppen 50.1-50.4

11. Gebäudereinigung Gruppe 74.7

12. Öffentliche Verwaltung des Bundes, der

Länder und der Gemeinden sowie sonstige

öffentlich-rechtliche Einrichtungen zur

Erbringung von Dienstleistungen Gruppen 75.1, 75.2

13. Weiterführende Schulen und Hochschulen Gruppen 80.2, 80.3

14. Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Abteilung 85

15. Wäscherei, chemische Reinigung und

Färberei Klasse 93.01

16. Elektrizitätsverteilung Gruppe 40.1

17. Wasserversorgung Abteilung 41

18. Abwasser- und Abfallbeseitigung und

sonstige Entsorgung Abteilung 90

19. Veranstaltungsgelände von Messen

und Betrieb und technische Hilfsdienste

für kulturelle und unterhaltende

Leistungen Klassen 74.84,

92.32

Schlagworte

Hilfstätigkeit, Personenbeförderung, Straßenverkehr, Zentralbank,

Gesundheitswesen, Veterinärwesen, Abwasserbeseitigung

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

10011118

Dokumentnummer

NOR12142152

alte Dokumentnummer

N8199812742O

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