§ 2.
Zusätzlich werden die revidierten Monographien „Gereinigtes Wasser“ und „Wasser für Injektionszwecke“ sowie der revidierte Text „Methode 2.9.19 Partikelkontamination-Nichtsichtbare Partikel“ und der neue Text „Methode 2.2.44 Gesamter organischer Kohlenstoff in Wasser zum pharmazeutischen Gebrauch“ in die deutschsprachige Fassung des Europäischen Arzneibuches aufgenommen und in Kraft gesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2018
Gesetzesnummer
10011160
Dokumentnummer
NOR12143292
alte Dokumentnummer
N8199913731U
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