Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule
§ 2
Zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes regelt dieses Bundesgesetz die innere Ordnung der Schulen für Berufstätige als Grundlage für das Zusammenwirken von Lehrern und Studierenden als Schulgemeinschaft.
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