§ 2 SchUG-BKV

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.1997

Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule

§ 2

Zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes regelt dieses Bundesgesetz die innere Ordnung der Schulen für Berufstätige als Grundlage für das Zusammenwirken von Lehrern und Studierenden als Schulgemeinschaft.

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