Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Technische Unterlagen lesen und anwenden,
- 2. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
- 3. Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen, Qualitätsmanagementsysteme anwenden,
- 4. Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards ausführen,
- 5. erforderliche Materialien auswählen, beschaffen und überprüfen,
- 6. Metallflächen und Kunststoffflächen, Holz, Glas, Textilien und Mauerflächen bearbeiten,
- 7. Schrift und Bild entwerfen, planen, gestalten, herstellen und auf Werbeträger übertragen,
- 8. Siebdruck, Schneideplotter und Digitaldruckanlagen einrichten und bedienen,
- 9. Schilder und Displays entwerfen, herstellen und montieren,
- 10. Lichtschilderanlagen herstellen, montieren, prüfen und in Betrieb nehmen,
- 11. Werbebeschriftungen an Werbeträgern (wie Fassaden, Fahrzeuge usw.) herstellen,
- 12. restaurieren, vergolden und versilbern,
- 13. Schilder und Lichtschilderanlagen warten, überprüfen und reparieren,
- 14. Restprodukte verwerten und fachgerecht entsorgen,
- 15. technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren,
- 16. Kunden über Einsatz, Anwendung und Wartung von Schildern und Lichtschilderanlagen beraten.
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