§ 2 Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich

Alte FassungIn Kraft seit 18.5.1952

Verordnung der Bundesregierung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, BGBl. Nr. 54/1953.

§ 2.

Die Bundesregierung setzt das Statut für die „Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“ durch Verordnung fest. In der Verordnung sind insbesondere Bestimmungen über die Stufen, in denen das Ehrenzeichen verliehen wird, sein Aussehen, die Art des Tragens desselben, das Verleihungsdiplom, das Eigentum hieran und die Rückstellung nach dem Tode des Beliehenen zu treffen.

Verordnung der Bundesregierung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, BGBl. Nr. 54/1953.

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2023

Gesetzesnummer

10005227

Dokumentnummer

NOR12058576

alte Dokumentnummer

N4195214640S

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)