Verordnung der Bundesregierung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, BGBl. Nr. 54/1953.
§ 2.
Die Bundesregierung setzt das Statut für die „Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“ durch Verordnung fest. In der Verordnung sind insbesondere Bestimmungen über die Stufen, in denen das Ehrenzeichen verliehen wird, sein Aussehen, die Art des Tragens desselben, das Verleihungsdiplom, das Eigentum hieran und die Rückstellung nach dem Tode des Beliehenen zu treffen.
Verordnung der Bundesregierung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, BGBl. Nr. 54/1953.
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023
Gesetzesnummer
10005227
Dokumentnummer
NOR12058576
alte Dokumentnummer
N4195214640S
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