Begriffsbestimmungen
§ 2.
Im Sinne dieser Verordnung bedeuten:
- 1. Tuberkulose: Infektionen mit Mykobakterien des Mycobacterium tuberculosis-Komplex (Mycobacterium bovis, tuberculosis, caprae, microti, africanum, canetti, bovis BCG, pinnipedii und Dassie bacillus).
- 2. Tiere: Rinder (ausgenommen im Bestand geborene weniger als sechs Wochen alte Kälber) sowie Ziegen im Alter von sechs Monaten und darüber, welche im Sinne der Z5 zusammen mit Rindern gehalten werden.
- 3. Tbc-Test: Intrakutanprobe mittels Simultantest (gleichzeitige Applikation von Rinder- und Geflügeltuberkulin) nach Anhang 3 sowie Untersuchung mittels Gamma-Interferon-Assay (Bluttest) im nationalen Referenzlabor gemäß OIE Handbuch mit Normenempfehlungen zu Untersuchungsmethoden und Vakzinen, aktuelle Ausgabe.
- 4. Tbc-verdächtiger Schlachtbefund: anlässlich der Fleischuntersuchung festgestellte pathologisch- anatomische Veränderungen eines Rindes oder einer Ziege, die das Vorhandensein eines tuberkulösen Prozesses vermuten lassen und bei denen die PCR-Untersuchung auf Mycobacterium tuberculosis-Komplex im nationalen Referenzlabor nicht negativ ist.
- 5. Bestand: Gesamtheit der Rinder und mit Rindern gemeinsam gehaltene Ziegen eines Tierhaltungsbetriebes, die eine von der Behörde festgestellte epidemiologische Einheit darstellt.
- 6. Diagnostische Tötung: behördlich angeordnete Tötung mit nachfolgender Untersuchung, die zur Abklärung des Vorliegens einer Tuberkuloseinfektion eines Tieres erfolgt.
- 7. Kontaktbestand: Bestand, der während des letzten Jahres mit Tieren eines Bestandes, bei dem die Seuche festgestellt wurde, Kontakt hatte.
- 8. Nationales Referenzlabor: nationales Referenzlabor für Tuberkulose, Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling.
- 9. Offene Form der Tuberkulose: Vorliegen pathologisch-anatomischer Veränderungen auf Grund einer Tuberkuloseinfektion, bei denen eine Ausscheidung des Erregers in die Umgebung möglich ist.
- 10. Isolierung und Differenzierung sowie Typisierung von Mykobakterien: Isolierung und Differenzierung von Mykobakterien nach den Verfahren gemäß OIE Handbuch mit Normenempfehlungen zu Untersuchungsmethoden und Vakzinen, aktuelle Ausgabe sowie die Typisierung des Erregers.
- 11. Reagent: jedes Tier, das im Tbc-Test nicht negativ - das heißt entweder positiv oder zweifelhaft - reagiert hat.
- 12. PCR-Untersuchung: Untersuchung mittels Polymerase-Kettenreaktion, enzymabhängiges Verfahren zur Vervielfältigung bestimmter Gensequenzen innerhalb einer vorliegenden DNA-Kette.
- 13. Direkte Verbringung zur Schlachtung: Transport von Tieren vom betroffenen Betrieb ohne Zwischenstation direkt zum Schlachthof.
- 14. AGES: die Institute für veterinärmedizinische Untersuchungen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH.
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