§ 2.
Die Umweltbundesamt GmbH wird zur Unterstützung bei der Erbringung der ihr gemäß § 1 übertragenen Aufgaben eine geeignete Stelle (Registerservicestelle) beauftragen.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
20003474
Dokumentnummer
NOR40054114
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