§ 2 Neufassung der Bemerkungen auf Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und auf Ursprungserklärungen nach Formblatt APR

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1992

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 662/1994).

§ 2.

Abweichend von den Bestimmungen der Regel 1 Abs. 1 der Anlage F zum Präferenzzollgesetz wird festgelegt, daß der Wortlaut der am Vordruck APR angebrachten Bemerkungen 1. (erster Teil) und

3. (b) sowie die Überschrift dieser Bemerkungen auch dem dieser Verordnung angeschlossenen Wortlaut in englischer und französischer Sprache entsprechen kann.

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2025

Gesetzesnummer

10004711

Dokumentnummer

NOR12051300

alte Dokumentnummer

N3199117709J

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