§ 2 Markscheideverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2001

Begriffsbestimmungen

§ 2

Im Sinne dieser Verordnung bedeutet

  1. 1. Bergbaukartenwerk - die Gesamtheit der Risse, Karten und Pläne eines Bergbaues samt allen zugehörigen Unterlagen wie Aufnahmebücher, Aufnahmeskizzen, Vermessungsdaten und Berechnungsprotokolle;
  2. 2. Bergbaueigener Festpunkt - vom Bergbaubetrieb stabilisierter und eingemessener Festpunkt;
  3. 3. Bohrlochbild - die schnittrissliche Darstellung des Bohrloches mit bohrtechnischen Angaben;
  4. 4. Bohrung - die Gesamtheit der sich auf dem Bohrplatz befindenden Einrichtungen für die Herstellung eines Bohrloches samt den zum Bohrplatz führenden Verkehrswegen sowie den zu diesem hin- und von ihm wegführenden Leitungen;
  5. 5. Feldleitungen - Leitungen in einem Erdöl- oder Erdgasfeld sowie in einem Sondenfeld eines Salzbergbaues mit Ausnahme der Sondenleitungen;
  6. 6. Hauptpolygonzug - Polygonzug, der an die Orientierungsvermessung anschließt;
  7. 7. Karte - eine geometrisch richtige Darstellung in einem kleineren Maßstab als dem Maßstab der Katastralmappe;
  8. 8. Markscheiderische Messung - eine Einzelmessung, die der Lösung einer markscheiderischen Aufgabe dient;
  9. 9. Nebenpolygonzug - Polygonzug, der an einen Hauptpolygonzug anschließt;
  10. 10. Netzübersicht - eine Übersicht der bergbaueigenen Festpunkte, in der auch die Festpunkte der Landesvermessung und die Art der durchgeführten Anschlüsse der bergbaueigenen Festpunkte an die Festpunkte der Landesvermessung dargestellt sind;
  11. 11. Orientierungsvermessung - eine Vermessung zur Lage- und Richtungsübertragung für den Anschluss des ober- oder untertägigen Lagenetzes des Bergbaues an die Festpunkte der Landesvermessung oder an bergbaueigene Festpunkte;
  12. 12. Plan - eine geometrisch richtige ein- oder mehrmaßstäbliche Darstellung, die einem bestimmten technischen oder behördlichen Zweck oder Planungsaufgaben dient;
  13. 13. Riss - eine geometrisch richtige Darstellung im Maßstab der Katastralmappe oder in einem größeren Maßstab;
  14. 14. Schnittriss - eine durch einen Vertikalschnitt durch die Tagesoberfläche und die darunter befindlichen Gebirgsschichten entstandene Darstellung in der Schnittebene (“Profil");
  15. 15. Skizze - eine maßstabslose Zeichnung;
  16. 16. Sonde - die Gesamtheit der sich auf dem Sondenplatz befindenden

    Einrichtungen für die weitere bergbauliche Verwendung eines Bohrloches samt den zum Sondenplatz führenden Verkehrswegen sowie den von diesem weg- und zu ihm hinführenden Leitungen;

  1. 17. Sondenkopf - der über der Tagöffnung des Bohrloches einer Sonde befindliche Teil der Einrichtungen;
  2. 18. Sondenleitungen - die vom Bohrloch einer Sonde weg- oder zu diesem hinführenden Leitungen;
  3. 19. Stabilisieren - die dauerhafte Festlegung von Vermessungspunkten an der Tagesoberfläche oder unter Tage;
  4. 20. Tagbauvermessung - Vermessung, die der Lösung einer markscheiderischen Aufgabe, insbesondere der Erstellung des Bergbaukartenwerks für den Tagbau dient;
  5. 21. Vermessung - die Gesamtheit der zur Lösung einer geodätischen oder markscheiderischen Aufgabe durchzuführenden Messungen;
  6. 22. Vollständige Orientierung - Orientierung nach Lage, Richtung und Höhe;
  7. 23. Zulage - Erstauftragung von Vermessungsergebnissen.

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