§ 2 Limit-Verordnung 2020/21

Alte FassungIn Kraft seit 07.3.2020

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 2.

Für Schüler/innen in der Übergangsstufe an allgemeinbildenden höheren Schulen als Vorbereitungsjahr für die AHS-Oberstufe beträgt das Schulbuchlimit € 85.

Schlagworte

Schülerin

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20011066

Dokumentnummer

NOR40221251

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