§ 2 Limit-Verordnung 2017/18

Alte FassungIn Kraft seit 03.3.2017

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 2.

Für Schüler/innen, die aufgrund der mangelnden Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler/innen eingestuft sind, beträgt das Schulbuchlimit in der Übergangsstufe an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen bzw. im Übergangslehrgang an allgemeinbildenden höheren Schulen € 85 pro Schüler/in.

Schlagworte

Schülerin

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20009820

Dokumentnummer

NOR40191450

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