§ 2 Limit-Verordnung 2008/09

Alte FassungIn Kraft seit 19.3.2008

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 449/2008).

§ 2.

An Schulen mit zweisprachigem Unterricht (Minderheitenschulwesen) dürfen zusätzlich zu den Höchstbeträgen gem. § 1 für die deutschsprachigen Schulbücher auch Schulbücher für die Zweitsprache in dem Umfang (Anzahl der Titel) pro Schüler, wie für den vergleichbaren deutschsprachigen Unterricht, angeschafft werden.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025

Gesetzesnummer

20005741

Dokumentnummer

NOR40097214

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