§ 2 Limit-Verordnung 2000

Alte FassungIn Kraft seit 04.5.2000

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 26/2001).

§ 2.

An Schulen mit zweisprachigem Unterricht (Minderheitenschulwesen) dürfen zusätzlich zu den Höchstbeträgen gemäß § 1 für die deutschsprachigen Schulbücher auch Schulbücher für die Zweitsprache in dem Umfang (Anzahl der Titel) pro Schüler, wie für den vergleichbaren deutschsprachigen Unterricht, angeschafft werden.

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2025

Gesetzesnummer

20000646

Dokumentnummer

NOR40007483

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