§ 2 Landesgrenze Oberösterreich - Steiermark - Bereich Laussabach

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1973

§ 2

In den im § 1 angeführten Grenzstrecken folgt die Landesgrenze den allmählichen und natürlichen Veränderungen der Mittellinie des Laussabaches.

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