§ 2 KPG

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.1.9000

Geltungsbereich

§ 2.

Dieses Bundesgesetz regelt die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Unterstützung umweltschonender Erzeugung von Energie in bereits existierenden KWK-Anlagen durch die Endverbraucher in Österreich und die Voraussetzungen für die rechtswirksame Anerkennung einer KWK-Branchenorganisation und von den Marktteilnehmern autonom entwickelter Branchenregeln zur Unterstützung umweltschonender Erzeugung von Energie in bestehenden KWK-Anlagen im Wege der Zuteilung von KWK-Punkten an Erzeuger hocheffizienten KWK-Stroms ohne Einsatz staatlicher Mittel und ohne Verfügungsgewalt des Staates oder staatlicher Stellen über diese Mittel.

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2017

Gesetzesnummer

20008915

Dokumentnummer

NOR40164345

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