Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Hölzer, Werk- und Hilfsstoffe bestimmen, beurteilen und auswählen,
- 2. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
- 3. Werkzeuge und Maschinen handhaben,
- 4. Arbeiten an Resonanzböden, Berippungen, Rasten, Stegen und Stimmstöcken,
- 5. Rahmen aufpassen und druckrichten,
- 6. Berechnen, anfertigen und aufziehen von Saiten,
- 7. Arbeiten an Klaviaturen sowie zusammensetzen und regulieren von Flügel- und Pianinomechaniken, Dämpfungen; abziehen von Hammerköpfen,
- 8. Ersetzen von Mechanikteilen und instandsetzen von Mechaniken und deren Teilen,
- 9. Lesen und anfertigen von Skizzen und einfachen Werkzeichnungen,
- 10. Zupfen und stimmen von Klavieren,
- 11. Pflegen und warten von Klavieren,
- 12. Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle durchführen,
- 13. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)