Zur Verwendung des pd-Zeichens siehe die V BGBl. Nr. 175/1973 und 43/1975.
§ 2.
Elektro-Haushaltsgeschirrspülmaschinen für Kaltwasseranschluß dürfen nur dann gewerbsmäßig verkauft, feilgehalten oder sonst in Verkehr gesetzt werden, wenn sie nach den Bestimmungen dieser Verordnung gekennzeichnet sind.
Zur Verwendung des pd-Zeichens siehe die V BGBl. Nr. 175/1973 und
43/1975.
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2025
Gesetzesnummer
10002444
Dokumentnummer
NOR12031436
alte Dokumentnummer
N2197914883T
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